Freie Gärten

Freie Gärten

Sie wollen Mitglied in unserem Verein werden?
Sie wollen einen Kleingarten bewirtschaften?
Wir wollen Sie gerne aufnehmen!


Was können wir Ihnen bieten?
Wir können Sie als passives Mitglied in unseren Verein aufnehmen. Dies kostet Sie 2,80 € im Monat. Sie können nunmehr förderndes Mitglied in unserem Verein werden und an allen Veranstaltungen, die wir im Laufe des Jahres abhalten, teilnehmen. Sie können aber auch in eine „Bewerberliste“ eingetragen werden, wenn Sie demnächst einen Kleingarten übernehmen wollen. Sie müssen uns nur ihre preislichen Vorstellungen sagen, wir nehmen Sie in der Liste auf und zeigen Ihnen dann freie Gärten. Unsere Gärten sind alle zwischen 280 und 300 qm groß und haben eine Holzlaube von höchstens 24 qm überdachter Fläche. Größer darf die Laube keinesfalls sein bzw. erweitert werden. Sie erhalten einen Wasserzähler, von dem wir am Ende eines Gartenjahres Ihren Wasserverbrauch ablesen. Strom und Kanalisation ist bei unseren Gärten nicht vorhanden. Sie haben stattdessen die Möglichkeit sich eine Solaranlage zu beschaffen und für das Nötigste ist eine Campingtoilette möglich. Das alles kostet Sie im Jahr 79,80 €, die wir Ihnen per Bankeinzug entweder jährlich oder halbjährlich von Ihrem Konto abziehen. Am Ende des Jahres erhalten Sie dann eine Rechnung, die im Wesentlichen die Kosten für das verbrauchte Wasser enthält, für die Bereitstellung des Wasseranschlusses und evtl. für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden. Was hierunter zu verstehen ist, erläutern wir Ihnen in der nächsten Rubrik „was müssen Sie beitragen“.

Was müssen Sie dazu beitragen?
Wie schon oben erwähnt, Sie sagen uns was Sie für den Garten ausgeben wollen und wir zeigen Ihnen die entsprechenden Gärten. Sagt der Garten Ihnen zu, dann zahlen Sie den Betrag, den die Wertermittlungskommission festgelegt hat und weiter 15 % von dieser Summe an den Verein als sogenannten Kulturbeitrag. Dies ist eine einmalige Zahlung und der Garten gehört Ihnen. Nun müssen Sie nur noch die bestehende Gartenordnung des Vereins einhalten, die im Wesentlichen folgendes beinhaltet:

a) um unseren Gärtnerinnen und Gärtnern die nötige Ruhe zu gönnen, dürfen Sie in der Zeit vom 15.04. bis 15.10. eines jeden Jahres keine mit Lärm verbundenen Umbauten oder Baumaßnahmen durchführen,
b) werktags in der Zeit von 13.oo Uhr bis 15.oo Uhr und ab 19.oo Uhr, samstags in der Zeit ab 13.oo Uhr und sonntags ganztags dürfen Sie keinen Rasen mähen, Stromgenerator laufen lassen oder Benzinheckenscheren benutzen,
c) weder Großspielgeräte, noch Planschbecken von einem Durchmesser von mehr als 150 cm dürfen in Ihrem Garten aufgestellt und benutzt werden,
d) eine kleingärtnerische Nutzung ist ebenso zu gewährleisten, wie ein Verzicht auf Nadelbäume, Hecken von einer Höhe von mehr als 1,60 m. und bestimmte Obstbaumsorten. Diese Aufstellung stellt nur einen kleinen Teil der „Verbote“ dar. Umfassend ist dies alles in unserer Gartenordnung dargelegt. Aber Sie werden sehen, bei Einhaltung aller Gebote und Verbote führt dies zu einem gedeihlichen Zusammenleben der Pächter unserer 358 Kleingärten.

Wie gebe ich meinen Garten wieder ab?
Wenn Sie Ihren Garten einmal wieder abgeben wollen, so können Sie jeweils zum 30.11. eines Jahres kündigen. Letzter Termin für die Abgabe der schriftlichen Kündigung ist der 3 Werktag im August. Dann kommt wieder die oben bereits erwähnte Wertermittlungskommission und bewertet Ihren Garten. Haben Sie gut gewirtschaftet und alles schön Instand gesetzt, erhalten Sie einen höheren Betrag. Haben Sie Ihren Garten nicht richtig gepflegt und nichts angebaut, so können wir Ihnen leider nicht sehr viel aushändigen. Der ermittelte Betrag wird Ihnen dann von einem möglichen Nachfolger in bar ausgehändigt.

Was können Sie noch zu einem gedeihlichen Vereinsleben beitragen?
Alle Ihnen hier vorgetragenen Bestimmungen, Verbote und Gebote sind das Ergebnis aus der jährlich durchzuführenden Jahreshauptversammlung. Zu dieser lädt Sie der Vorstand ein. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit im Vorstand mitzuarbeiten. Dies kann im geschäftsführenden Vorstand als Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer oder Beisitzer sein, oder im erweiterten Vorstand als Obmann einer unserer sieben Anlagen, Wertermittler, Schiedsmann oder Fachberater. Hierüber berät Sie der Vorstand gerne. So, nun aber genug gelesen. Auf zur Aufnahme in unseren Verein. Nur Mut zu der Übernahme eines Kleingartens. Die Bewerbung zur Aufnahme in unseren Verein füllen Sie bitte aus und werfen diese entweder in unseren Briefkasten oder geben Sie sie in der nächsten Sprechstunde, die immer am 1. und 3. Montag eines Monats in der Zeit von 18.oo Uhr bis 19.oo Uhr durchgeführt wird, ab. Aber bitte nur dann, wenn Sie mit unseren Konditionen einverstanden sind und diese auch nachher entsprechend einhalten.

Angebote für zurzeit freie Gärten
Bedingt durch Pächterwechsel sind wir, besonders in der Zeit von Herbst bis Frühjahr, in der Lage, frei gewordene Gärten an neue Interessenten zu vergeben. Melden Sie sich bitte während unserer Sprechstunden am 1. oder 3. Montag eines Monats zwischen 18.00 und 19.00 Uhr in unserem Vereinsbüro an.
Jeder Garten hat annähernd 300 m² Gesamtfläche. Eine Laube in Holzbauweise ist vorhanden. In der Zeit von Anfang April bis Ende Oktober ist die Frischwasserversorgung gewährleistet. Eine Stromversorgung ist nicht vorhanden. Toiletten befinden sich in der Vereinsgaststätte.

Die Preise richten sich nach
  •  Größe der Laube in m² (zwischen 15 m² und 24 m²)
  •  Erhaltungszustand und Ausstattung der Laube
  •  Vorhandensein und Zustand weiterer Versorgungseinrichtungen, z.B. der Wege, der Wasserleitungen, der Pergola / Rankgerüste o.ä.
  •  Vielfalt des Aufwuchses, z.B. Obstbäume, Ziersträucher, Kulturpflanzen, Rasen, Blumen usw.

Zurzeit sind keine freien Gärten verfügbar

Anlage Bewertung € zuzügl. privater Abstand
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